Vor jedem Projektbeginn wird ein Vertrag zwischen GESUNDES AFRIKA und dem jeweiligen Projektpartner in Afrika geschlossen. Darin werden die Einzelheiten der Projektdurchführung festgehalten. Dazu gehören Ziele, Maßnahmen, Zeitpläne und das Budget. Für die Finanzbuchhaltung werden außerdem Richtlinien für Einkauf oder Auftragsvergabe fest.
Je nach Projekt und Auflage der Geldgeber erhält GESUNDES AFRIKA monatlich, vierteljährlich, mindestens aber halbjährlich und jährlich Berichte über die Projektfortschritte. Die Projektreferent:innen in Deutschland prüfen diese Berichte. Gemeinsam mit den Projekt-Teams vor Ort wird auch evaluiert, ob die ursprünglichen Maßnahmen und Zeitpläne den Bedürfnissen vor Ort entsprechen oder ob Anpassungen geprüft werden sollten. Auch unsere Geldgeber führen regelmäßig Finanzprüfungen in Afrika durch (Audits).
Unsere Qualitätsansprüche sind hoch: Selbstverständlich müssen alle Projekte den Werten und Zielen der Organisation entsprechen. Zudem sollen Projekte einen Modellcharakter haben, um best-practice Beispiele auch in vergleichbaren Kontexten anwenden zu können. Ein Kernanliegen für GESUNDES AFRIKA ist die Einbeziehung der lokalen Bevölkerung – gemeinsam mit ihnen werden die Projekte entwickelt und umgesetzt. Nur so können wir sicherstellen, dass sie nachhaltig verankert sind. Ob die Verwendung der Gelder gerechtfertigt ist und ob die Bevölkerung tatsächlich erreicht wird, überprüfen unsere Projektkoordinator:innen zusätzlich auf Monitoring-Reisen. Erfahrungen fließen dann in die Planung für zukünftige Projekte mit ein.